| Köln
Bau genehmigt!
Am Freitag, den 14. Juni 2019 weist das Oberverwaltungsgericht Münster die Klage der Anwohner aus der Philippstraße gegen die Stadt Köln wegen der erteilten Baugenehmigung für einen Rewe-Supermarkt zurück. Als Beigeladener wurde dem Bauträger WvM Immobilien + Projektentwicklung GmbH in allen Punkten Recht gegeben und das Bauvorhaben kann wie geplant fortgesetzt werden. „Wir sind froh über die Entscheidung des Gerichts“, sagt Christoph Keilbar, Projektverantwortlicher bei der WvM. „Das Urteil beweist, dass wir von Anfang an mit unserer Planung im Recht waren“. Begründet wurde das Urteil sinngemäß mit den Worten: Wer mitten in einer Großstadt leben möchte, dürfe keine ländliche Ruhe verlangen. In einer Stadt sei nun mal mit einem gewissen Verkehrsaufkommen auch durch LKW zu rechnen und ebenso müsse die Versorgung der Anwohner sichergestellt sein.
Im März 2017 erteilte die Stadt Köln dem Projektentwickler die Baugenehmigung für die Umnutzung der ehemaligen Verkaufsräume in der Venloer Straße 310-316, damit zukünftig ein Rewe-Supermarkt einziehen kann. Einige Bewohner befürchteten jedoch eine zu hohe Verkehrsbelastung durch die Anlieferung über die angrenzende Philippstraße und verklagten die Stadt Köln gegen die erteilte Baugenehmigung. Im September 2017 wurde der Klage seitens des Verwaltungsgerichts Köln stattgegeben. Am 14. Juni 2019 hebt das Oberverwaltungsgericht Münster diese Entscheidung auf. „Das Verfahren verzögerte unser Bauvorhaben um fast zwei Jahre und kostet uns eine Summe im oberen sechsstelligen Bereich“, erklärt Christoph Keilbar. „Wäre die Baugenehmigung nicht angefochten worden, könnten die Anwohner jetzt bereits im neuen Rewe einkaufen.“
Nach dem Urteil kann die WvM den Bau nun wie geplant realisieren. Die Fertigstellung ist für Mitte des Jahres 2020 geplant und die Anlieferung des Rewe wird über die Philippstraße durch eine von Beginn an geplante schallhemmende Toreinfahrt erfolgen. Die Liefer- und Entsorgungsfahrzeuge werden in einem rundum zugebauten Hof be- und entladen.