FAQ
Häufig gestellte Fragen
Fragen und Antworten zum Thema Bauen von A-Z
Wo melde ich welchen Mangel bzw. Beanstandung?
Sämtliche Mängel bzw. Beanstandungen die sich innerhalb der Wohnung befinden (Sondereigentum) sind unmittelbar an den Bauträger zu melden. Etwaige Beanstandungen bzw. Mängel außerhalb der Wohnung gehören zum Gemeinschaftseigentum und sind aus organisatorischen Gründen an den zuständige Hausverwaltung zu melden.
Welche Informationen werden für die Meldung benötigt?
Um die Beanstandung zu bearbeiten werden folgende Informationen benötigt:
- Objekt / Adresse
- Wohnungsnummer
- Name des Eigentümers
- Kontaktdaten des Eigentümers / Mieters
- Beschreibung der Beanstandung zzgl. Bilder sofern möglich
Was sind grundsätzliche Mängel bzw. Beanstandungen, die der Gewährleistung unterliegen?
Mängel bzw. Beanstandungen im Rahmen der Gewährleistung sind grundsätzlich solche, die in der Errichtung des Gebäudes begründet sind – Regelung im Kaufvertrag beachten.
Wie lange habe ich und ab wann beginnt Gewährleistung?
Die Gewährleistung beginnt mit dem Tag der Wohnungsübergabe und endet genau 5 Jahre später. Beispiel: Wohnungsübergabe 10.02.2010 / Ablauf der Gewährleistung mit Ablauf des 10.02.2015
Wie viel Zeit nimmt die Bearbeitung meiner Meldung in Anspruch?
Die reine Bearbeitung einer Meldung nimmt ca. 3 Tage in Anspruch. Je nach Beanstandung kann es bis zur Erledigung/Behebung durch das zuständige Handwerksunternehmen 2-3 Wochen dauern. Dies resultiert daraus, dass wir vertragsrechtlich dazu verpflichtet sind, dem entsprechenden Gewerk einen ausreichenden Zeitraum zur Mangelbeseitigung einzuräumen. Dieser beträgt in der Regel 14 Tage.
Können für mich durch die Meldung an den Bauträger Kosten entstehen?
Liegt ein Mangel im Rahmen der Gewährleistung vor, kommen auf den Eigentümer bzw. Erwerber keinerlei Kosten zu. Stellt sich bei Überprüfung durch ein Fachunternehmen heraus, dass es sich um keinen Mangel im Rahmen der Gewährleistung handelt, sind die Kosten für den bisher entstandenen Aufwand von dem jeweiligen Erwerber zu übernehmen und zu tragen. Grundsätzlich wird von uns vorab eine Prüfung/Einschätzung durchgeführt. Sollten wir hierbei bereits feststellen, dass es sich um keinen Mangel handelt, teilen wir dem Erwerber dies schriftlich mit. Im Falle von Uneinigkeit über die Beurteilung der Meldung/Beanstandung kann mit einer Kostenübernahmebescheinigung eine Prüfung durch das zuständige Fachunternehmen durchgeführt werden.
Was ist eine Kostenübernahmebescheinigung?
Im Falle von Uneinigkeit über die Beurteilung der Meldung/Beanstandung kann mit einer Kostenübernahmebescheinigung eine Prüfung durch das zuständige Fachunternehmen durchgeführt werden. Hier muss der Eigentümer/Erwerber gegenüber dem Bauträger bzw. dem zuständigen Gewerk eine schriftliche Bestätigung übermitteln, dass wenn es sich um keinen Mangel im Rahmen der Gewährleistung handelt, die angefallen Kosten nebst eventuellen Reparaturkosten übernommen werden.
Was ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung der Bauaufsichtsbehörde (i. d. R. Landratsamt) ist erforderlich, um ein Gebäude in selbständige Wohnungseinheiten aufzuteilen.
Was versteht man unter einer Abnahme?
Die Abnahme ist die Entgegennahme des Baus durch den Käufer, bei der geprüft wird, ob der Bauträger wie versprochen gebaut hat und keine wesentlichen Mängel vorliegen.
Was ist eine Auflassung?
Die Auflassung nennt der Jurist die Einigung zwischen Käufer und Verkäufer über den Eigentumsübergang an einem Grundstück. Sie muss vor einem deutschen Notar erfolgen.
Was ist eine Bankbürgschaft?
Eine Bankbürgschaft ist das Versprechen des Kreditinstituts, für Schulden eines Dritten, z. B. des insolventen Bauträgers, einzustehen.
Was sind Baulasten?
Die Baulasten sind Verpflichtungen eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde, z. B. Zuwegungen oder Fluchtwege freizuhalten. Diese werden in sogenannte Baulastenverzeichnisse eingetragen, die von Gemeinden oder Bauaufsichtsbehörden geführt werden.
Was ist eine Baubeschreibung?
Eine Baubeschreibung enthält detaillierte Angaben zur Errichtung und Ausstattung eines Bauvorhabens. Sie ist oft in einer eigenen Urkunde enthalten, auf die dann im Bauträgervertrag Bezug genommen wird.
Was bedeutet Beweislastumkehr?
Bis zum Zeitpunkt der Wohnungsübergabe ist der Bauträger in der Beweislast und nach dem Zeitpunkt der Wohnungsübergabe der jeweilige Erwerber.